Layla Interessante Frage. Grundsätzlich dürfte es kein Problem sein, denn es handelt sich ja offenbar um eine Gesellschaft nach niederländischen Recht. Dass ein Anteilseigner in USA sitzt und es eine Tochtergesellschaft (?) dort gibt, dürfte keine Auswirkung haben. Allerdings dürften Transaktionen USA - Bunq etwas umständlicher werden, da Bunq ja nur Eur akzeptiert.