Alle Unternehmen, Arbeitgeber und Behörden im SEPAÂ-Raum sind dazu
verpflichtet, IBANs aus allen SEPAÂMitgliedslĂ€ndern zu akzeptieren.
Die IBANÂDiskriminierung ist gesetzlich untersagt!
Sollte die niederlĂ€ndische (NL) IBAN Ihres bunq PrivatÂ/GeschĂ€ftskontos aus irgendwelchem Grund nicht akzeptiert werden, erklĂ€ren Sie dem HĂ€ndler, Unternehmen, Arbeitgeber oder der Behörde, dass die Ablehnung rechtswidrig ist. Möglicherweise liegen Fehlinformationen vor oder das ITÂSystem ist noch nicht entsprechend aktualisiert und erkennt die IBAN nicht an.
Wenn das Problem damit nicht behoben ist, sollten Sie bei dem HÀndler, Unternehmen, Arbeitgeber, der Behörde eine förmliche Beschwerde einreichen. Wird Ihre niederlÀndische IBAN auch dann nicht akzeptiert, dokumentieren Sie die Ablehnung schriftlich und unbedingt eine Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale ihres Landes einreichen.