Tommi Hallo Tommi. Das geht, grundsätzlich. Ob Deutschland oder Niederlande, die Länder sind beide in der SEPA (im "einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum"). Eine Zahlung von Deutschland zur Niederlande schicken ist also genau dasselbe wie eine Zahlung von Deutschland nach Deutschland zu verschicken. Auch rechtlich sind die komplett gleichgestellt, und es darf nicht dazwischen diskriminiert / unterschieden werden.
Was aber nicht heißt, dass es nicht auch theoretisch Arbeitgeber geben könnte, die sich trotzdem querstellen. Aus welchen Gründen auch immer. (Manchmal gibt es veraltete Buchhaltungssoftware in Unternehmen.) Das wäre zwar nicht rechtens, um nicht zu sagen illegal, aber eine garantierte Antwort kriegst du nur, wenn du es ausprobierst.
bunq hat aber in der jüngeren Vergangenheit auch eine deutsche Niederlassung gegründet und kann jetzt DE-IBANs für seine Zahlungskonten vergeben. Auch wir als Bestandskunden werden diese in Kürze nutzen können (ich persönlich rechne in 2-3 Wochen mit breiterer Verfügbarkeit, kenne aber bunqs Pläne diesbezüglich nicht). Du wirst dann ein neues Unterkonto mit DE-IBAN erstellen können, wenn du dies wünschst. Es wäre also auch eine Möglichkeit, einfach noch ein bisschen zu warten.
That said, ich kriege seit Jahren mein Gehalt auf die NL-IBAN und es war noch nie ein Problem.