Grundsätzlich ist es möglich, ja. Allerdings ist der Aufwand für den Gläubiger sehr viel größer, da es ja dann über ein Gericht in den Niederlanden laufen muss.
Ob das bei Finanzämtern leichter ist weiss es nicht, da diese aber direkt vollstrecken können ohne Gericht, denke ich dass es einfacher sein sollte.
Aber bis es zu einer Pfändung kommt passiert ja in der Regel eine Menge...
Ob bunq dann kündigt kann ich nicht beurteilen, wenn es einmal passiert denke ich nicht. Gerade bei bunq nicht, aber wenn das mehrmals vorkommt würde ich es verstehen, ist ja vermutlich mit sehr viel Arbeit für die verbunden.