Christian Die Reihenfolge wird einfach sein. Da man wie bei jeder Bank seine Steuer ID angeben muss, werden Gläubiger über das Finanzamt auch zu Informationen über Auslandskonten gelangen, in diesem Fall über des Schuldners Bunq Konto in den Niederlanden. Über die europäische Pfändungsverordnung wird der Gläubiger, dann ganz einfach seinen Befehl vollstrecken.