Sebastian Das kommt jetzt darauf an, wie konfliktbereit Du bist.
Erstmal entstehen überhaupt keine Mehrkosten für die Überweisung ansich. Der Überweisungsauftrag muss einmal neu angelegt werden.
Wenn das System keine EU-IBANs kann, ist sowieso was ordentlich faul.
Erste Antwort meines AG:
bezugnehmend auf Ihre u.a. Mail möchte ich Sie bitten, die IBAN zu überprüfen.
Mein System sagt mir leider, das die u.a. IBAN zu kurz ist.
Meine Antwort:
Vermutlich liegt es an den Buchstaben und die Abrechnungssoftware kann keine EU IBAN lesen.
Ich weise höflich darauf hin das in der EU IBAN Diskriminierung gegen geltendes Recht verstößt.
Auf Rückfrage nach dem Stand:
ja die Angelegenheit ist geklärt, ab Januar wird Ihr Gehalt auf die neue u.a. ausländische Bankverbindung überwiesen,