NormanRookie
Hallo,
nimmt Bunq am Kontoabrufverfahren der BaFin Teil?
Oder kommt dies überhaupt nicht in Frage da die Bank in der Niederlande ansässig ist?
Kann da nichts im Netz finde.
Mit freundlichen Grüßen
Norman.
Hallo,
nimmt Bunq am Kontoabrufverfahren der BaFin Teil?
Oder kommt dies überhaupt nicht in Frage da die Bank in der Niederlande ansässig ist?
Kann da nichts im Netz finde.
Mit freundlichen Grüßen
Norman.
@Norman-Cyan-Dolphin#85412 Ich glaube nicht, aber du musst sowieso deine TAX ID bei bunq angeben, damit wird dein Konto trotzdem den Behörden bekanntgegeben. Also Pfändungen, etc. laufen darüber ohne Probleme.
Hallo,
die Antwort stimmt meines Erachtens nur teilweise. Es ist richtig das bunq durch deine Steuer ID eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern vornehmen kann. Diese Meldung macht die Bank allerdings nur wenn du Zinseinkünfte hast. Dieses Verfahren wurde vor wenigen Jahren aufgrund der ganzen illegalen (Steuerhinterziehungen) Bankkonten etc. eingeführt.
Bei der BaFin wird das Konto nicht gemeldet, da ich diese Fragestellung mal ein paar Jahren auch nachgegangen bin, da die BaFin nur die Ansprechpartnerin für deutsche Banken ist. Da bunq in DE keinen rechtlichen Sitz hat ist die BaFin irrelevant.
Und zum Schluss: Falls du das Konto vor Pfändungen etc. verstecken willst würde das natürlich gut funktionieren, die einfache Kontopfändung geht auch nur so „einfach“ in Deutschland. Ich musste selbst vor wenigen Wochen (bin Selbstständig) das Konto eines Kunden pfänden. Das ging in DE problemlos. Mit seinen Konten in der Schweiz und in England bin ich bis heute noch zu Gange, da Auslandskonten erstmal nicht greifbar sind. Aber das ist keine Sicherheit das es nie passiert
@phil689#85481 Also Pfändungen an sich sollten auch mit einem bunq Konto möglich sein, sind auch selbst im P/L-Verzeichnis verzeichnet. Sicherlich nicht so "leicht" wie mit DE Konten, das ist ja was anderes nochmal.
@phil689#85481 Außerdem überprüft bunq auch die TAX-ID auf Richtigkeit, und fragte diese auch schon vor den Zinsen ab. Aber ich bin diesbezüglich kein Experte, also kann auch total falsch sein was ich da grad schreib :p
@johannes#85484 Richtig die Tax Id wird abgefragt und entsprechend auf Gültigkeit mit einer Prüfziffer am Ende (System in Deutschland) auf Richtigkeit überprüft. Aber solange keine Zinsen anfallen hat bunq nicht die rechtliche Verpflichtung die Meldung an das Zentralamt für Steuern in Bonn zu machen
Die Steuer ID (Tax ID) muss für die „Kontrollmitteilung über Kapitalerträge“ (Zinsen) angegeben werden. Fallen keine Zinsen an so erfolgt auch keine Meldung.
Habe mich damals selbst erkundigen müssen das ich noch ein Konto in der Schweiz führe und von meiner Schweizer Bank diesbezüglich umfassend aufgeklärt wurde.
@phil689#85489 Sicher, dass es keinen Unterschied macht, ob es eine Bank in der EU ist oder außerhalb der EU? Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass ein bunq Konto einem P-Konto gleich kommt, kenne genug Leute die bei ausländischen Banken auch gepfändet wurden, etwas schwieriger aber trd.
@johannes#85491 Natürlich sind Pfändungen möglich wenn der Gläubiger weiß wo der Schuldner die Konten weltweit hat. Das ist absolut richtig und bunq müsste auch eine Pfändung ausführen wenn sie nach niederländischem Recht korrekt gestellt ist (hieran scheitern die meisten).
Oben wurde aber vor allem nach dem Kontenabrufverfahren gefragt. Die deutschen Bankenaufsicht (BaFin) erhält nur von deutschen Banken die Meldungen oder von ausländischen Banken welchen einen Sitz in Deutschland haben und von der BaFin als Institut zugelassen sind. Die Banken müssen dann Konten, Schließfächer aber auch zum Beispiel melden wenn jemand nur eine Vollmacht auf dem Konto hat.
Auf diese Informationen kann aber kein privater Gläubiger zugreifen. Zugriff erhalten hier nur Behörde, Ämter, Finanzämter oder zum Beispiel die Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Und wenn wir nur den Kontenabruf betrachten ist bunq vor der deutschen BaFin „sicher“
@phil689#85492 Und wenn wir nur den Kontenabruf betrachten ist bunq vor der deutschen BaFin „sicher“
Das stimmt natürlich, ich hab mich da halt direkt gefragt, warum diese Frage überhaupt gestellt wurde :)
@johannes#85493 Ich denke mal, wegen dem Kontenabruf, hatte den Fall letztens noch im Internet gelesen (bin rechtlich recht gut bewandert)
(Wenn ich mal spekulieren darf und mich aus dem Fenster lehnen darf mit meiner Vermutung)
Es geht vermutlich um Sozialleistungen. Arbeitsämter, Rentenkassen machen diese Anrufe ständig um Konten abzudecken wo Nebenverdienste daraufgehen die eigentlich angegeben werden müssten. Mit der Folge: Kürzung der Leistungen oder gar Einstellung
Aber das ist nur eine Vermutung bzw. eine Erkältung von mir und ich möchte damit auch nicht dem Fragesteller zu nahe treten
@phil689#85489 Aber solange keine Zinsen anfallen hat bunq nicht die rechtliche Verpflichtung die Meldung an das Zentralamt für Steuern in Bonn zu machen
Die Steuer ID (Tax ID) muss für die „Kontrollmitteilung über Kapitalerträge“ (Zinsen) angegeben werden. Fallen keine Zinsen an so erfolgt auch keine Meldung.
Habe mich damals selbst erkundigen müssen das ich noch ein Konto in der Schweiz führe und von meiner Schweizer Bank diesbezüglich umfassend aufgeklärt wurde.
Auch wenn du "rechtlich recht gut bewandert" und von deiner schweizer Bank "umfassend aufgeklärt" worden sein magst, so ist diese Darstellung meines Erachtens falsch bzw. schlicht veraltet.
Ganz abgesehen davon, dass meines Wissens genau genommen die Pflicht der Bank zur Meldung meines Wissens nicht gegenüber deutschen Behörden wie dem Bundeszentralamt für Steuern besteht, sondern gegenüber den niederländischen Steuerbehörden, welche wiederum Informationen an ausländische Steuerbehörden melden (sozusagen "weiterleiten")...
@phil689#85481 Es ist richtig das bunq durch deine Steuer ID eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern vornehmen kann. Diese Meldung macht die Bank allerdings nur wenn du Zinseinkünfte hast. Dieses Verfahren wurde vor wenigen Jahren aufgrund der ganzen illegalen (Steuerhinterziehungen) Bankkonten etc. eingeführt.
"Vor wenigen Jahren", nämlich 2016, wurde dieses Verfahren wieder abgeschafft:
https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/EU_Zinsrichtlinie/Aktuelles/EUZI_Aktuelles_node.html
Anstatt wie früher nach EU-Zinsrichtlinie nur Zinserträge zu melden, werden Konten nach dem Common Reporting Standard grundsätzlich nun auch dann gemeldet, wenn keine Zinserträge anfallen - inkl. Kontostand:
Hi , leider sind die Antworten etwas länger her deshalb nun die Frage
Bei einer neu Eröffnung eines Kontos. Wird dieser dem Bundeszentralamt für steuern gemeldet oder nicht? Also wird das konto bei einer Abfrage eines Gläubigers auftauchen im deutschen System? Auf dem Konto sind lediglich kindergeld der kindergeld Kassen eingegangen