Bernd (DE - Hamburg)🇩🇪 Auf die AGB wollte ich damit gar nicht unbedingt anspielen, wobei du natürlich Recht hast, was die Benachrichtigung diesbezüglich angeht. Die Schufa selbst schreibt auf dieser Informationsseite (unter der Überschrift "Und plötzlich steht man in der SCHUFA."), dass man "In der Regel [...] bei Anfragen oder der Übermittlung von Vertragsdaten bereits im Rahmen der Datenerhebung durch unsere Vertragspartner über den Datenaustausch mit der SCHUFA und die damit verbundene Datenverarbeitung informiert [wird]." -- aus eigener Erfahrung wurde mir für jedes Bankkonto, welches in der Schufa eingetragen wurde, auch durch die Bank ein entsprechendes Informationsblatt ausgehändigt oder ein Hinweis gegeben. Auch wenn bunq natürlich ein niederländisches Unternehmen bleibt, würde ich davon ausgehen, dass man nach Art. 14 der DSGVO über das Schufa-Verfahren belehrt werden müsste.
Trotzdem prüfe ich die AGBs und weitere Rechtsdokumente von bunq auch regelmäßig (einfach aus Eigeninteresse) und kenne somit alle "Versionsunterschiede" der letzten Jahre. Die Schufa oder eine andere Wirtschaftsauskunftei hat bisher noch keine Erwähnung gefunden. Ich gehe davon aus, dass bunq momentan kein Vertragspartner ist. Was die Zukunft bringt, darüber lässt sich natürlich nur spekulieren. Ich würde mir wünschen, dass die Branche (evtl. durch entsprechende Regulation) transparenter wird. Neben der Schufa gibt es ja auch noch genug andere Firmen der Art, die in Deutschland tätig sind und den Erfolg von Vertragsabschlüssen beeinflussen können.