Kevin Die sind nicht ungültig. Sie sind aber vergleichsweise neu. Die deutsche Niederlassung von bunq wurde im März diesen Jahres eröffnet.
Eigentlich sollten Zahlungsdienstleister ihren Datenbestand regelmäßig (mindestens quartalsweise) aktualisieren. Machen aber nicht alle. Und wenn dein Arbeitgeber seine Buchhaltungssoftware nicht aktualisiert, ist es dasselbe Spiel. Die alte Software kann ja nicht wissen, dass in der Zwischenzeit eine „neue“ Bank ihre Pforten geöffnet hat.
Hier hilft nur beschweren und warten, und beim Bezahlen in der Zwischenzeit auf Karte etc. umsteigen, wenn man auf einen Online-Shop mit solch einem Zahlungsdienstleister stößt. Und dem Arbeitgeber am besten die Situation erklären, dass die Bank erst seit März in den Dateien der Bundesbank geführt wird, und daher die Buchhaltungssoftware ein Problem hat. Trotzdem ist die IBAN natürlich vollkommen gültig und jede europäische Bank kann dorthin problemlos Überweisungen senden. So auch die Bank, die dein Arbeitgeber nutzt.