Rachida sondern als normale SEPA-Überweisung. Seit Dezember funktioniert die Echtzeitüberweisung an OTTO nicht mehr.
Gut, jetzt hab auch ich es verstanden. Entschuldigung für die lange Leitung! Dann ist der Teil über Echtzeit-Überweisungen aber ja auch eigentlich irrelevant für das eigentliche Problem: du (sowie auch Davoxx und Markus) habt ganz normal Geld überwiesen und das Geld wurde auch von eurem Konto abgebucht, das steht auch so auf euren Kontoauszügen.
OTTO meint dann aber, über das Geld nicht verfügen zu können. Ihr stellt demnach bei euren Banken einen Nachforschungsauftrag. Da sagtest du, "dass die Zahlung seitens Hanseatic Bank abgelehnt wurde" -- mit den Ergebnissen dieser Untersuchung könnte man doch jetzt an OTTO herantreten, denn offensichtlich war es nicht dein Verschulden. Der Grund für die Zahlungsablehnungen mag interessant sein, aber auch eigentlich nicht relevant, das ist ja nicht deine Bank.
Es obliegt jetzt eigentlich OTTO, euch zu sagen, ob ihr es nochmal versuchen sollt mit der Überweisung auf ein Konto der Hanseatic Bank oder ob sie euch ein Konto einer anderen Bank nennen oder ggf. eine ganz andere Art, eure Schulden zu begleichen. Die Forderung an sich sehe ich schon noch begründet, denn schließlich seid ihr momentan noch Schuldner, solange OTTO nicht in der Lage war, sein Geld zu erhalten, und sie sind auch nicht dafür verantwortlich, wie lange die Hanseatic Bank dafür benötigt, abgelehnte Zahlungen zurückzusenden (hier ist evtl. eine unabhängige Beschwerde zu prüfen, wenn das Geld nicht schnell genug zurück kommt).
Für eure Beziehung mit OTTO sollte aber dementsprechend § 286 Abs. 4 BGB gelten, nachdem ihr nicht direkt in einen Zahlungsverzug geratet, sondern die Frist zumindest etwas verlängert werden sollte. (Gut, dass die Hanseatic Bank erklären kann, wie man Mahnungen widersprechen kann.... lol)