NiB
Nach kurzer telefonischer Rücksprache mit der Wettbewerbszentrale wurde mir mitgeteilt, dass ich meine Meldung dort abschicken kann und sie sich darum kümmern. Ob sie selbst oder eine andere Instanz dann tätig wird, ist aber unklar.
Ich beziehe schon seit knapp 3 Jahren Bafög und habe jetzt erst während des Bezuges die Bank gewechselt. Als ich die neue IBAN schriftlich mitteilte, wurde ich angerufen und mir wurde erklärt, dass es nicht möglich sei ausländische IBANs im System einzutragen. Mir wurde auch mitgeteilt, dass es mit dem alten System möglich war, aber seit einem größeren Update oder Umstieg auf das neue System nicht mehr funktioniert.
Ich teilte sofort mit, dass dies gegen die SEPA-Verordnung verstößt und Sie genau so verpflichtet sind jede IBAN zu akzeptieren. Da es sich aber mit mir, laut deren Aussage erst um die 2. Person seit langem handelt, die eine ausländische IBAN beim Bafögamt hinterlegen möchte, scheint das Interesse nicht groß zu sein etwas daran zu ändern.
Ich bin auch sicher, dass die selbst genau über die SEPA Verordnung bescheid wissen und meine IBAN nicht ablehnen dürfen, aber die Sachbearbeiterin befolgt ihre Anweisung und so lange die übergeordnete Instanz sich nicht darum kümmert, dass die SEPA Verordnung (wieder) befolgt wird, wird da nichts passieren, denn das ist mit Kosten und Arbeit verbunden, was man "noch" vermeiden kann.