Steht EU-Recht nicht über nationalem Recht? Also einfacher macht es das sicher nicht, aber theoretisch kann vieles im Besoldungsgesetz stehen, aber ein Landesgesetz wird wohl kaum eine EU-Verordnung außer Kraft setzen können. Theoretisch jetzt.
In "meinem" Landesbesoldungsgesetz für NRW steht nur drin "Für Zahlungen nach diesem Gesetz hat die Empfängerin oder der Empfänger auf Verlangen der zuständigen Behörde ein Konto anzugeben oder einzurichten, auf das die Überweisung erfolgen kann. Die Übermittlungskosten mit Ausnahme der Kosten für die Gutschrift auf dem Konto trägt der Dienstherr; bei einer Überweisung der Besoldung auf ein außerhalb der Europäischen Union geführtes Konto trägt die Empfängerin oder der Empfänger die Kosten und die Gebühr der Übermittlung [...]" Hier hat man also bei der Formulierung bereits daran gedacht, dass das Konto auch in anderen EU-Ländern geführt werden kann, ohne dass Extrakosten entstehen. Ja sogar Konten von Nicht-EU-Ländern scheint dieser Passus erstmal nicht negativ gegenüber eingestellt, auch wenn man dann die Kosten für SWIFT o. Ä. selbst tragen müsste.