Felix was soll ich denn jetzt sagen, ausser: Äh, nein?
Siehe mein Zitat. :) Mag sein, dass das woanders anders gehandhabt wird, aber die wollten das partout nicht überweisen. :/
Behörden: Klar und deutlich auf Verordnung EU 260/2012, Artikel 9 verweisen. Zum Vorgesetzten eskalieren. Definitive Ablehnung schriftlich verlangen, damit du dies "falls nötig - was ich nicht hoffe - auf rechtlichem Wege prüfen" lassen kannst.
Felix "Ihr Kreditinstitut ist eine digitale Bankalternative und nicht im System der Agentur für Arbeit hinterlegt. Bitte teilen Sie ein anderes Bankkonto mit."
Bullshit als Bullshit benennen: das Konto bei bunq ist keine "Bankalternative", sondern ein SEPA-Konformes Girokonto, dass bei einem ordnungsgemäss in der EU beaufsichtigen Kreditinstitut geführt wird (kein E-Geld). Dieses ist auch als grenzüberschreitender Dienstleister bei der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht registriert und bedient somit aktiv und ganz "offiziell" auch den deutschen Markt.
Boris Mein Arbeitgeber stellt sich auch etwa an, bzw. die zuständige Dame aus der Verwaltung. Der Arbeitgeber meiner Frau akzeptiert Bunq ohne Probleme.
Gibt es eine gute Argumentation die funktionieren könnte?
a) Das vereinbarte Arbeitsentgelt wird zum vereinbarten Zeitpunkt rechtzeitig geschuldet - wie (nehme ich an) vertraglich vereinbart per Zahlung auf ein Bankkonto. Eine Ablehnung eines ordnungsgemässen Bankkontos in der EU ist nicht statthaft / "erlaubt". Auch dann nicht, wenn "das System" es nicht einfach macht, sondern die Zahlung manuell eingegeben werden muss. Klipp und klar: Wenn Zahlung per Überweisung vereinbart wurde, handelt die Firma illegal. Auch eine tarifliche oder sonstige Vereinbarung ("deutsches Bankkonto") steht nicht über dem EU-Recht.
b) Freundlicher und diplomatisch: Gespräch suchen. "Freundlich" um "Prüfung" der entsprechenden Rechtslage (SEPA-Verordnung) "bitten". Selbstverständlich hast du "Verständnis" dafür, wenn deine Firma (bzw. die Dame aus der Verwaltung) sich der geänderten Rechtslage anpassen muss, und es erst Anfang nächstes Jahr klappt, mit der ersten Lohnüberweisung. Dennoch hältst du es für "nicht vermessen", wie vom EU-Recht garantiert auf Überweisung auf dein ausländisches SEPA-Konto im EWR zu beharren. Schliesslich bist du mit deiner Hausbank in den Niederlanden sehr zufrieden, und willst nicht wechseln oder umbuchen, wenn auch alle Lastschriften/Verträge dort abgebucht werden.
Vom gemeinsamen EU-Markt sollten schliesslich nicht nur Firmen profitieren, sondern auch Angestellte und einzelne Bürger - ggf. kurz auf grenzüberschreitende Tätigkeit bzw. grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr hinweisen, den deine Firma mit "Kunden bzw. Lieferanten" betreibt.