Hallo zusammen,
anbei mal ein Musterschreiben an Firmen, welche IBAN-Diskriminierung betreiben. Evtl. erleichtert es ja den ein oder anderen die Arbeit Kontakt zu den Firmen aufzunehmen. Es muss lediglich einmal “XXX” ergänzt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider musste ich während des XXX-Prozesses feststellen, dass Sie nur deutsche Konten als Zahlungskonten akzeptieren. Dies stellt laut Verordnung (EU) 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften im Euroraum eine sogenannte IBAN-Diskriminierung da. Artikel 9 Absatz 2 besagt, dass ein Zahler, der eine Überweisung an einen Zahlungsempfänger vornimmt, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, nicht vorgibt, in welchem EU-Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist.
Auch wenn die genannte Vorschrift nicht sanktionsbewehrt ist und bei Zuwiderhandlung kein Bußgeld droht, habe ich den Verstoß der zuständigen Behörde -der Wettbewerbszentrale- gemeldet und hoffe Ihrerseits auf eine schnelle Anpassung des Zahlungsprozesses.
Vielen Dank und beste Grüße