@New-Lime-Starfish-188205644#276042 Ich denke nicht, dass es irgendeine Regel oder Gesetz gibt, die es generell verbietet, das Konto einer anderen Person für eine Gehaltszahlung anzugeben. Dem Arbeitgeber sollte natürlich der korrekte Kontoinhaber mitgeteilt werden. Siehe hierzu auch die Antwort auf dieser Seite: https://www.frag-einen-anwalt.de/Fremdes-Konto-als-Gehaltskonto-verwenden-illegal--f296417.html
Diese Punkte würde ich aber im Kopf behalten:
- Nur dem Kontoinhaber ist es erlaubt, auf das Konto zuzugreifen über die App oder Webseite. Die andere Person darf laut AGB kein Wissen über Zugangsdaten erlangen und nicht das Online-Banking nutzen, denn es wäre ja nicht ihr eigenes Konto.
- Nur der Kontoinhaber darf Bankkarten benutzen zur Zahlung in Geschäften und online. Dies gilt sowohl für Plastikkarten als auch für Apple / Google Pay. Der anderen Person darf laut AGB keine Karte oder Zugangsdaten zu einem Mobiltelefon mit Mobile Payment-Funktion ausgehändigt werden, denn die Karten sind persönlich auf den Kontoinhaber ausgestellt.
Da man bereits mit dem Easy Bank-Tarif auch ein Gemeinschaftskonto eröffnen kann bei bunq, würde ich daher eher dazu raten, dass beide Personen ein Konto bei bunq eröffnen. Dann kann jede Person jeweils über ihr eigenes Online-Banking auf das Konto zugreifen und erhält eine oder mehrere eigene Karten.
Wenn es sonst noch Fragen gibt, immer gerne hier stellen.