• 🇩🇪 Geldwäschebestimmungen in NL?

@Bernd-Teal-Shark#51359 Zusammenfassung: Ein Konto in den NL muss gleich behandelt werden wie ein Konto in DE. Egal wo du wohnst, egal wo du arbeitest (außer es ist außerhalb der EU).
Also keine Sorge, das bunq Konto MUSS von Händlern genauso akzeptiert werden wie ein deutsches Konto.. auch von deinem Arbeitgeber. Und es ist kein verdächtiges Verhalten sein Konto in den Niederlanden zu haben.

    @Bernd-Teal-Shark#51359 Auch Rentenzahlungen müssen auf ein NL Konto ausgezahlt werden, selbst wenn kein Wohnsitz dort besteht

      SEPA dient in erster Linie der Förderung des Warenverkehrs und des Kapitaltransfers und erst später dem Verbraucher. Du sollst Güter und Dienstleistungen beziehen und bezahlen, aber nicht der staatlichen Kontrolle entfliehen.

        @Bernd-Teal-Shark#51363 Bernd, suche einfach Mal nach IBAN Diskriminierung und du wirst sehen, dass ich nicht unrecht habe.

          @Bernd-Teal-Shark#51359 Meine letzte Geldwäscheschulung hatte ich erst vor ein paar Wochen... Die war wesentlich umfangreicher und zudem muss man auch die Zusammenhänge verstehen.

          Deine Angaben da scheinen aus dem letzten Jahrtausend zu stammen ;)

          Hab sie übrigens bei der Prüfung mit 100% bestanden.

            Jetzt wo ich ein bunq Konto habe hat Deutschland keine Kontrolle über mich. Ja ne. Da könnte ich auch einfach Bargeld über die Grenze tragen. Die zu den Niederlanden ist ja nicht so heiß umkämpft.

              @Bernd-Teal-Shark#51363 Artikel 9 der SEPA Verordnung ist dein Freund. Und wenn sich der Arbeitgeber nicht dran hält, mahnt die Wettbewerbszentrale für dich ab, gibt extra ein Formular für sowas ;)

                @jei#51367 Bei Bargeld über die Grenze gilt aber immer noch 20.000€ pro Nase. Da bunq keine Einzahlungen anbietet, ist das hier kein Thema.

                  @Bernd-Teal-Shark#51394 10000, genau genommen (https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm):

                  Wenn Sie bei Reisen innerhalb der EU Bargeld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr oder des entsprechenden Geldwerts in einer anderen Währung mit sich führen, müssen Sie bei den Zollbehörden aller betreffenden Länder (Ausreise-, Einreise- und Durchgangsländer) erfragen, ob dieser Betrag anzumelden ist. In diesem Fall die 28 EU-Mitgliedstaaten.

                    @Bernd-Teal-Shark#51394 Ok ja ich wollte nur anmerken, dass bunq wahrscheinlich sehr ungeeignet für Geldwäsche ist. Bargeld nutze ich nach Möglichkeit nicht 😃

                    Und wenn ich das richtig verstanden habe, meldet bunq das Konto auch an die deutschen Steuerbehörden. Natürlich fallen hier keine Steuern auf Zinsen an da es keine gibt, aber es ist nicht zu vergleichen mit einem Offshore-Account.

                      Mein Chef ist ein renomierter Steuerberater und ich erhalte mein Gehalt schon über ein Jahr lang problemlos auf mein bunq Konto. Dies dürfte zur Klarstellung beitragen.....

                        Elise changed the title to 🇩🇪 Geldwäschebestimmungen in NL?.
                          8 months later

                          @johannes#51368 Hey, LBV NRW.

                            Sorry falscher Reply.

                              8 months later

                              @Minnig#120695 Hey Sebastian. Darf ich fragen welches Bundesland es bei dir ist? Plane jetzt auch bunq als Hauptkonto einzusetzen. Weiß allerdings noch nicht ob Schleswig-Holstein das mitmacht

                                @Tristan-Purple-Starfish#164629 Hallo Tristan, ich wohne in Schleswig-Holstein und beziehe mein Gehalt seit fast einem Jahr auf mein BUNQ-Konto. Ich habe nie Probleme gehabt und mein Arbeitgeber hat die NL-IBAN sofort akzeptiert

                                  Finde ich ja lustig

                                  Haben die Länder nicht aus die entsprechenden Gesetzte geändert ?

                                  Beispiel § 17a Zahlungsweise Bundesbesoldungsgesetz:

                                  "Für die Zahlung der Besoldung nach § 1 Absatz 2 und 3 und von Aufwandsentschädigungen nach § 17 hat der Empfänger auf Verlangen der zuständigen Behörde ein Konto anzugeben, für das die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) gilt. Die Übermittlungskosten mit Ausnahme der Kosten für die Gutschrift auf dem Konto des Empfängers trägt der Dienstherr, die Kontoeinrichtungs-, Kontoführungs- oder Buchungsgebühren trägt der Empfänger. Eine Auszahlung auf andere Weise kann nur zugestanden werden, wenn dem Empfänger die Einrichtung oder Benutzung eines Kontos aus wichtigem Grund nicht zugemutet werden kann."