Nachfragen darf man und sollte es auch tun, sofern es denn Sinn macht und die Nachfragen den richtigen Adressaten erreicht.
Nun gibt es natürlich Menschen, die in dieser Situation versuchen beruhigend einzuwirken und dessen (ungefragte) Hilfe dann eben mal falsch verstanden wird. Man sollte dies dann eben auch als solche Hilfe verstehen und die Helfenden sollte es dann ggf. dabei belassen, zu helfen wenn sie denn bemerken, dass die Hilfe nicht (mehr) erwünscht ist. Ausnahmen sehe ich nur bei Mitarbeitern oder Moderatoren.
SCT Inst senden und auf der Gegenseite empfangen sind oft 2 verschiedene Dinge. Will der Empfänger SCT Inst nicht empfangen, kann bunq auch nicht SCT Inst senden. Wenn die Sparkassen (oder bestimmten Bankengruppen) nun SCT Inst generell zwischen sich und bunq zu Kontrollzwecken (ggf. temporär) ausgeschlossen haben, dann steht ihnen das doch frei - eine rechtliche Verpflichtung besteht ja nicht.
Und ja, ich hätte hier auch gerne ein Update von bunq. :)