Frank Allerdings ist die Bank durchaus berechtigt, ja sogar angewiesen, unter Umständen eine Überweisung nicht auszuführen. Zum Beispiel bei Geldwäscheverdacht.
Korrekt. Die zwei einzigen Gründe für den Haftungsausschluss sind auch höhere Gewalt bzw. gesetzliche Verpflichtung.
Für beides gibt es hier kein Indiz.
Im übrigen dürfte auch für den Geldwäscheverdacht nicht die blosse Identität der Zielbank genügen, um pauschal sämtliche (!) Überweisungen dahin zu blocken. Zumal, wenn diese bei der BaFin explizit registriert ist für das grenzüberschreitende Dienstleistungsangebot an deutsche (Privat-) Kunden.