NiB Allerdings ist die Bank durchaus berechtigt, ja sogar angewiesen, unter Umständen eine Überweisung nicht auszuführen. Zum Beispiel bei Geldwäscheverdacht. Ich kann aber im Moment keinen Grund erkennen, warum die Bank eine Überweisung auf ein anderes Konto auf gleichlautenden Namen verweigert, wenn dieser Kunde ihr bestätigt, dass es tatsächlich sein Konto ist.