Ute Wenn Gerichtsvollzieher einen Kontenabruf machen, dann liegen zivilrechtliche Gründe vor (Vermögensermittlung hinsichtlich Schulden durch verschiedene Gründe, wie Sozialbetrug, Unterhaltsverpflichtungen etc.). Das Verfahren ist sehr transparent, weil: bedient man seine Schulden und Abgaben und ist nicht in Verzug, wird NIEMAND eine Kontenabfrage machen. Auskunfteien dürfen keine Abfragen machen, da sie nur private Unternehmen sind, die Scorings erstellen und keine Kredit o.ä. vergeben.
In den AGB‘s von bunq müsste geklärt sein, ob eine Meldung an Auskunfteien erfolgt, da Kunden explizit zustimmen müssen („SCHUFA-Klausel“).
Mit NL-IBAN‘s sollte man auf der „sicheren“ Seite sein😎
Kommentartext leicht angepasst durch Moderator. - Jakob