Jens Kann doch nicht sein... die SEPA-Verordnung trat 2012 in Kraft. 7 Jahre später kriegen die Unternehmen es noch immer nicht hin, was läuft da nur schief? :D
IT Technischer Aufwand. Als das mit den Sepa-Mandaten eingeführt worden ist, wurde einmal eine Automatisierte Maske erstellt. Da zu dieser Zeit, schätze ich, grade im Privatkundenmarkt der Opa Karl und die Oma Friede grundsätzlich ein DE Girokonto besaßen, hat man dementsprechend die Masken zur Eingabe der IBAN´s direkt auf DE gestellt (und so gelassen). Warum auch ändern? Haben wir schon immer so gemacht.
Die neue Generation möchte und/oder braucht so etwas wie offline Banken nicht mehr, also ab zu dem technischen Fortschritt.
Und nicht zu vergessen, wo kein Kläger da kein Richter!
Solange sich keiner beschwert, warum sollten sie auch ihr System umstellen? Ich möchte nicht kleinreden, dass der Aufwand eventuell nicht ganz unerheblich ist, was die Umstellung angeht. Aber trotzalledem "müssen" sich Unternehmen darum kümmern. Ich persönlich hätte keine Lust auf negativschlagzeilen, weil ich mich als Unternehmen nicht an geltendes Recht halte.
Vielleicht spielt auch der Grund -
"Ey ich bin ein deutsches Unternehmen, warum soll ich denn jetzt von Kay-Uwe Meyer geld aus dem Ausland annehmen? Was hat der Bengel denn zu verstecken hmm?"
- eine tragende Rolle?!
NiB Emmo:
Easycredit bietet ganz offensichtlich, siehe Formular auf der Webseite, den Lastschrifteinzug an. Wenn sie das (Lastschrift) so wollen, dann müssen sie können. Sprich Lastschriften auch aus Ausland einziehen (solange SEPA/EWR).
Schön, dass sie dir den Verstoss offensichtlich auch gleich schwarz auf weiss zugegeben haben.
Gleiches wird sehr wahrscheinlich hier gelten.Eingabemaske der IBAN´s vor jahren erstellt , und nie aktualisiert plus Wo kein Kläger etc.
Heute ging der Brief raus mit dem Hinweis auf die EU Verordnung, plus den Verweis auf die Erklärung der BaFin auf deren Seite zu dem Thema Sepa Diskriminierung und den worten:
Ich bitte sie mein Anliegen, sowie die Änderung meiner Bankverbindung für den Einzug per Lastschiriftverfahren, noch einmal zu prüfen. Sollten es ihnen nicht möglich sein, die Änderung ohne ein neues Schriftliches Sepa-mandat zu übernehmen, senden sie mir dies bitte schriftlich zu.
Sollten sie meine änderungen dennoch nicht akzeptieren, werde ich Beschwerde bei der BaFin (in diesem Fall komplett ausgeschrieben) und der Wettbewerbszentrale einreichen.
Ich bin mal auf die Antwort gespannt.