Wird der steuerpflichtige Teil von Bunq an das deutsche Finanzamt gemeldet und auch abgeführt? Wenn ja, kann man einen Freistellungsantrag stellen?

    Also, obwohl es schon in den anderen Diskussionen gesagt wurde, hier noch einmal der aktuelle Stand: Bunq ist eine NL-Bank und führt keine Steuern an ausländische Finanzämter ab. Bunq ist allerdings verpflichtet die Finanzämter über Erträge zu unterrichten. Dieses erfolgt im ersten Quartal anhand der Steuernummer, die bei der Kontoeröffnung mit angegeben wurde. Freistellungsaufträge ist ein deutsches Produkt, also nein. Jeder ist selber dafür verantwortlich seine nationalen Steuerverpflichtungen nachzukommen. Bei Fragen dazu bitte direkt an dein Finanzamt wenden.

      Gilt jetzt nur für in Deutschland Steuerpflichtige: Wenn Sie den gesamten Monat März 10.000€ auf dem Konto hatten, gibt es 27/12= 2,25€ Zinsen . Davon sind fällige Quellensteuer 0,56€. In der Theorie sind diese von Ihnen sofort an ihr Finanzamt abzuführen. Ob ihr Finanzamt auf die monatlichen 0,56€ zugunsten einer vierteljährlichen oder halbjährigen Zahlung verzichtet, müssen Sie mit ihrem Finanzbeamten klären.
      Wenn ihr Durchschnittssaldo kleiner 10.000€ ist, wird auch der Zinsertrag geringer ausfallen. Trotzdem haben sie die Pflicht mit ihrem Finanzamt zu sprechen. Bin ich froh das es den No-Zins-Schalter gibt.

        @Bernd-Teal-Share#74245 Danke ! 🙂 In der Sucheinstellung konnte ich leider nichts finden.

          Soll heißen: Entweder du führst deine Steuern ab und machst ne Steuererklärung wo du genau angibst, wie viele Zinsen du bekommen hast oder du stellst die Zinsen bei bunq einfach ganz ab. Dann kriegst du zwar keine Zinsen aber hast auch keine Verpflichtung, dem Finanzamt diesbezüglich etwas zu melden. Freistellungsaufträge wären an der Stelle natürlich nützlich, kann bunq aber dir gar nicht anbieten, da sie eine niederländische Bank sind.

          Der Schalter um die Zinsen abzustellen findest du unter "Mein Geld". (Er wurde erst neulich eingeführt also vorher am besten mal die App updaten falls nicht bereits geschehen.)

            @Jakob#74318 Also meine Informationen sind eher, sofern man seinen Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft hat, scheint es zu reichen, die maximal 27 EUR bei der jährlichen Steuerbescheinigung anzugeben, denn darauf fallen dann sowieso keine Steuern an.
            Quelle: https://www.check24.de/festgeld/news/so-funktioniert-die-besteuerung-von-festgeld-im-ausland-62439/:
            Auf Zinsgewinne bei einer ausländischen Anlagebank wird die deutsche Abgeltungssteuer hingegen in der Regel nicht automatisch eingezogen. In diesem Fall sind die Anleger verpflichtet, die Einnahmen in der nächsten Steuererklärung anzugeben. Einnahmen unterhalb der 801 Euro pro Person bleiben aber auch hier steuerfrei.
            u.a. https://www.check24.de/tagesgeld/news/so-versteuern-sie-tagesgeld-und-festgeld-im-ausland-65395/
            Sollte der Sparerfreibetrag (mit Tagesgeldzinsen) bereits ausgeschöpft sein, kann man auf die 27 EUR auch verzichten ;)

              @SimonM#74339 Naja „Steuern abführen“ kann natürlich auch 0 Euro heißen. Es geht bei den meisten wohl nicht darum, wirklich etwas zu zahlen, sondern eher darum, die Steuererklärung entsprechend zu machen.

                @Jakob#74344 Bei Bernd hörte sich das so an, als seien unterjährliche Vorauszahlungen nötig:

                @Bernd-Teal-Share#74256 Davon sind fällige Quellensteuer 0,56€. In der Theorie sind diese von Ihnen sofort an ihr Finanzamt abzuführen.

                  Ich verstehe es auch eher so, dass es reicht, die Zinsen bei der jährlichen Steuererklärung mit anzugeben.🤔
                  Also für jemanden, der sowieso Steuererklärungen ausfertigt dürfte das nur ein minimaler Mehraufwand sein.

                    5 years later

                    Und wo bekomme ich denn eine Zinsaufstellung von bunq her?

                      @New-Strawberry-Beaver-2588686073#286238 It's on your annual overview (Profile > Accountancy).

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